Also, um noch mal zusammenzufassen:

1. Im tunesischen Recht ist automatisch die Gütertrennung geregelt, was auf die im Koran geregelten zivilrechtlichen Aspekte der Ehe zurückgeht.

2. Wenn ihr in Tunesien heiratet, lebt ihr also automatisch (ohne Ehevertrag) in Gütertrennung. Das gilt auch in Deutschland.

3. Mit einem deutschen Ehevertrag lässt sich der Güterstand auch abweichend regeln. Ebenfalls regelbar sind Unterhalt und Versorgungsausgleich. Beides kann ausgeschlossen oder zumindest geregelt werden. Nicht ausgeschlossen werden kann Kindesunterhalt.

4. Sorge- und Umgangsrecht können im Ehevertrag nicht festgehalten werden. Beides muss im Falle einer Scheidung individuell gerichtlich geregelt werden.

5. Im Falle einer Scheidung gilt, wenn einer der Ehepartner (oder beide) ausländische Staatsbürger sind das Recht des Staates, in dem beide ihren ständigen Aufenthaltsort haben bzw. indem beide während der Ehe gelebt haben.

6. In diesem Fall ist die Scheidung in Deutschland rechtsgültig, nicht jedoch in Tunesien, weil dort andere Vorschriften gelten. Im Zweifelsfall müsste die Scheidung in Tunesien nochmals beantragt werden.

Nora