...da das Gericht prüfen muss erst das International privatsrecht und das deutsches Recht da das Ehepaar kein Deutsche sind...
Dies ist eine reine "Sicht"prüfung, durch die Legalisierung und die Begründung der gemeinsamen Wohnung sind die Voraussetzungen für eine Zuständigkeit der deutschen Rechtsprechung in etwa 99% der Fälle gegeben.