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Hochzeit in Tunesien - help! #188711
06/12/2006 14:11
06/12/2006 14:11
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nana2006 Offline OP
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Hallöchen! Ich habe vor, im Januar 2007 meinen Freund in Tunesien zu heiraten. Wir haben schon alle notwendigen Dokumente (Ehefähigkeitszeugnis etc.). Nun fehlt noch ein Ehevertrag. Bisher war ich davon ausgegangen, dass ich ein gängiges Muster eines Islamischen Ehevertrages benutzen kann. Ein Anwalt (Tunesier, Kanzleien in beiden Ländern) hat mir jedoch gesagt, dass es nach tunesischem Recht solche Verträge gar nicht gibt und alles wesentliche in der Heiratsurkunde festgehalten wird (z.B. der Güterstand). Ein Vertrag in Tunesien würde seiner Aussage nach somit überflüssig sein. Nach unserer Eheschließung können wir jedoch einen deutschen Ehevertag in D´land abschließen (dort werden wir auch leben), der dann Punkte wie den Ausschluß des Versorgungsausgleichs und Unterhaltsverzicht nach der Scheidung regeln. Allerdings könnte ich weder in einem tunesischen noch deutschen Vertrag das unbegrenzete Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht potentieller Kinder regeln...

Ich bin jetzt etwas verunsichert - hat irgendjemand Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten?

Wie sieht so eine tunesische Hochzeitszeremonie vor dem Standesamt überhaupt aus? Werden auch Ringe getauscht? Trägt man weiß? Wozu ist dieses ärztliche Attest notwendig bzw. was wird untersucht? Wie sind die Erfahrungen im Hinblick auf die Wartezeit auf ein Visum nach der Heirat?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen!!
Danke und Grüße,
Nana

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: nana2006] #188712
06/12/2006 14:39
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Hallo nana2006, ich kann dir nichts da zu sagen habe vor 30 Jahre hier geheiratet, aber es sind viele frisch Verheiratete im Forum, bekommst bestimmt jede Menge Informationen.
Ich wollt dir nur sagen: Willkommen hier im Forum
ls

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Schneeeule] #188713
06/12/2006 15:16
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Hey Danke! Ich bin mal gespannt! Finde es jedenfalls klasse, dass es solche Foren gibt!
Liebe Grüße, Nana

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: nana2006] #188714
06/12/2006 18:44
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Eine Frage: wozu brauchst du ein Ehevertrag?
(Willst du hier oder in tunesien leben?


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Raschidi] #188715
06/12/2006 19:09
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D´land abschließen (dort werden wir auch leben),



Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: PortKantaoui] #188716
06/12/2006 19:14
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wir wollen hier leben. Aber ich denke,dass es grundsätzlich nicht verkehrt ist, einen Ehevertrag abzuschließen. Mir wurde jedenfalls von allen Seiten dazu geraten...

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: nana2006] #188717
06/12/2006 19:26
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Dazu rate ich dir auch

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: nana2006] #188718
06/12/2006 20:25
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HAllo, ich habe das gerade ganz frisch hinter mich gebracht und der tunesische Anwalt hat recht. In dem Ehevertrag ist der Güterstand geregelt (Gütertrennung) und du kannst hier in deutschland zuvor bei einem Notar einen Ehevertrag aufsetzen lassen mit Ausschluss des Versorgungsausgleiches usw. den ihr dann zusammen hier in Deutschland unterzeinet vor dem Notar. Allerdings wird dich dann der Notar auch darauf hinweisen, dass ein solcher Ehevertrag trotzdem jederzeit angefochten werden kann, weil so ein Ausschluss auch als "sittenwidrig" gelten kann. Hierzu würdeich an deiner Stelle wirklich zuerst noch die Information beim Notar einholen. Bei mir hat das etwa 1 Stunde gedauert.
Auf dem Standesamt war bei mir die ganze Familie dabei und natürlich unsere beiden Trauzeugen und es war sehr fröhlich und lustig. Es muss theoretisch auch ein staatlich beeidigter Übersetzer dabei sein, obwohl das die standesbeamten gerne übergehen, damit wäre so eine Ehe aber (von deiner Seite) jederzeit anfechtbar, da der Standesbeamte natürlich arabisch spricht. Auf dem Standesmat hatte ich ein traditionelles einfaches langes Kleid mit viel Glitzergold an. Wünsche dir eine gute Zeit!

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: nana2006] #188719
06/12/2006 21:35
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Ich werde sagen dass ist ein Geld verschwindung.
Der Notar kassiert dafür mindesten 2% vom Wert plus die MwSt. Ob das später für den Fall ein Scheidung nützt kann ich nichts sagen. Da die Scheidung wird in Deutschland geführt aber nach dem tunesischem Recht weil dein Mann Tunesier ist und wie du selbst geschrieben hast "steht alles auf den Papier beim Standesamt"

hier ist ein Link mit Infos:http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/pdf__islam__heirat,property=Daten.pdf

Viel glück


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Raschidi] #188720
06/12/2006 22:17
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Ich war auf einer Hochzeit mit einer Italienerin, sie ist in weiss auf das Standesamt gekommen aber Ringe wurden erst am Abend auf der Feier getauscht.
Zum Standesamt kamen alle Freunde und Nachbarn vom Ehemann, sie war ganz alleine dort, aber sie hat sich auch nie alleine gefühlt.
Einen Übersetzer gab es auch nicht, hat der Mann ihr alles übersetzt, aber das ist sicher wider in jedem Ort anders.

Wir haben keinen Ehevertrag, aber es gibt auch noch nichts was man regeln müsste. Kein Geld, keinen Besitz, keine Kinder. Einen Vertrag würde ich aber vielleicht schon machen, wenn du dich damit besser fühlst, und wenn du vielleicht auch noch viel besser da stehst als er finanziell.

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Raschidi] #188721
06/12/2006 22:52
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Hallo Raschidi, da muss ich dir widersprechen, wenn das Paar in Deutschland lebt und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, würde im entsprechenden FAll (an den wir ja jetzt doch no net denken wolln ) nach deutschem Recht geschieden, auch wenn der Mann Tunesier ist.

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Yasemine06] #188722
06/12/2006 22:55
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Wer von euch beiden hat jetzt Recht? Ich dachte wenn man in Tunesien heiratet, dann gilt das tunesische Recht, darum heiraten die Tunesier auch meist lieber in Tunesien, da in Deutschland die Frau eindeutig mehr Rechte hat. Ganz unabhängig davon wo man lebt.

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Yasemine06] #188723
07/12/2006 01:36
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...Hallo Raschidi, da muss ich dir widersprechen, wenn das Paar in Deutschland lebt und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, würde im entsprechenden FAll (an den wir ja jetzt doch no net denken wolln ) nach deutschem Recht geschieden, auch wenn der Mann Tunesier ist...

So ist es, es reicht bereits der "gewöhnliche Aufenthalt", sogar ohne Wohnsitz - aber nur, wenn vor einem deutschen Gericht geschieden wird.

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: CandelaNeu] #188724
07/12/2006 01:39
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...Ich dachte wenn man in Tunesien heiratet, dann gilt das tunesische Recht,...

Jo, doch nur, wenn man auch in Tunesien lebt. :-) Wenn man z.B. in Amerika heiratet (was man als tunesisch/deutsches Paar auch kann, weil es viel einfacher ist), dann gilt für diese Ehe NACH DER LEGALISIERUNG in Deutschland nicht etwa amerikanisches Recht, sondern deutsches - es sei denn, man würde danach nicht in Deutschland leben.
Mit anderen Worten, wenn die Dokumente ordnungsgemäß vom Heimatland anerkannt worden sind (dazu sind Tunesier z.B. verpflichtet), gilt danach das Recht des Landes, in dem man lebt, ganz egal, was irgendjemand darüber anderes denkt. :-)

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Frogger] #188725
07/12/2006 17:54
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Danke Wolf, so wollt ichs auch eigentlich erklären, denn so hats mir mein Notar erklärt! Aber nun ist ja alles klar!

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Frogger] #188726
07/12/2006 19:14
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Antwort auf:

...Hallo Raschidi, da muss ich dir widersprechen, wenn das Paar in Deutschland lebt und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, würde im entsprechenden FAll (an den wir ja jetzt doch no net denken wolln ) nach deutschem Recht geschieden, auch wenn der Mann Tunesier ist...

So ist es, es reicht bereits der "gewöhnliche Aufenthalt", sogar ohne Wohnsitz - aber nur, wenn vor einem deutschen Gericht geschieden wird.




So stimmt nicht ganz Wolf, da das Gericht prüfen muss erst das International privatsrecht und das deutsches Recht da das Ehepaar kein Deutsche sind (hier ist der Mann Tunesier)
Das deutsches Recht wird angewendet wenn kein Wahl der Scheidung da ist. Mindesten bei mir war das so.
Art. 14 Abs 1 bis 4 sagt:
(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen

1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.


(2) Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an, so können die Ehegatten ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1 das Recht eines dieser Staaten wählen, falls ihm auch der andere Ehegatte angehört.

(3) Ehegatten können das Recht des Staates wählen, dem ein Ehegatte angehört, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen und

1. kein Ehegatte dem Staat angehört, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder
2. die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in demselben Staat haben.


Die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen.

(4) Die Rechtswahl muß notariell beurkundet werden. Wird sie nicht im Inland vorgenommen, so genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht.


Link klickenEGBGB


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Raschidi] #188727
08/12/2006 00:05
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Hallo ihr Lieben! Vielen Dank für eure Meinungen! Das ist wirklich toll, dass man in so einem Forum Leute kennenlernt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ich habe auch noch mal mit dem Anwalt gesprochen und da mein Zukünftiger und ich ohne Zweifel hier in Deutschland leben werden, gilt im Falle einer Scheidung auch das Deutsche Recht. Wenn ich also Dinge wie Unterhaltsverzicht etc. regeln will, dann muss ich das in einem Deutchen Ehevertrag vor dem Notar tun...Eigentlich will man ja so kurz vor einer Hochzeit über Scheidung gar nicht nachdenken, aber man sollte es wohl tun. Ich habe zwar keine Vermögenswerte und Kinder sind zunächst auch nicht geplant, aber da ich zumindest in der ersten Zeit diejenige mit dem weit höheren Einkommen sein werde, ist es sinnvoll, über einen Ehevertrag nachzudenken. Zum Glück kann ich diesen Vertrag auch jederzeit nach der Annerkennung unserer Ehe in Deutschland abschließen - zusammen mit meinem Mann versteht sich...
Jetzt werde ich mich erstmal auf die Hochzeit in Tunesien freuen. Auf einen Dolmetscher werde ich in jedem Fall bestehen. Leider wird die Zeremonie wahrscheinlich etwas bescheiden ausfallen, da meine Familie nicht anwesend sein kann und die Familie meines Verlobten auch nicht vermögend ist. Aber das macht auch nichts. Wenn er dann endlich hier ist, werden wie die Feier nachholen!

@Yasemine: Glückwunsch zu deiner Hochzeit! Wie lange musstet ihr denn auf das Visum warten? Kommt da noch viel Bürokratie auf einen zu? Man ist den Behörden da wahrscheinlich ausgeliefert und muss einfach hoffen, dass es schnell geht...Ist dein Mann schon hier? Wie hat er sich eigelebt. Weißt du was über diese Integrationskurse? Und habt ihr bei der Standesamtlichen Hochzeit auch Ringe getauscht? Oder ist das nicht üblich? Wie bist du denn eigentlich mit seiner Familie zurecht gekommen? Ich kenne die Familie noch nicht und bin schon etwas nervös. Hast du irgendwelche Tips, was man unbeding vermeiden oder tun sollte?

Also Leute, ich bin dankbar für jegliches Feedback und grüße euch ganz lieb!
Nana

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Raschidi] #188728
08/12/2006 03:05
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nun, das ist genau, was ich sagte, denn:

...dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise...

nach dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (= die meiste Zeit leben), solange einer der beiden zum Zeitpunkt der Scheidung dort noch lebt (= also nicht, wenn sie beide in Tunesien leben).

...dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind...

Und das ist der Staat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben (diese Regelung deckt den Fall ab, daß z.B. ein Ehepaar alle paar Monate in einem anderen Lande lebt, dann wird z.B. nach dem Wohnort der gemeinsamen Bekannten gesucht, nach dem Staat, in dem sie gemeinsam ihre Steuern zahlen, gemeinsame Vermögenswerte besitzen, etc.).

(2) und (3) befassen sich mit den Fällen, wo man es selbst AUSWÄHLEN kann (der davorstehende Absatz beschreibt das automatische Verfahren), dies ist möglich, wenn einer der Ehegatten mehrere Staatsangehörigkeiten hat (also nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung), oder wenn die Verheirateten in verschiedenen Staaten leben (z.B. einer in Tunesien und einer in Deutschland, sozusagen eine "Fernehe"). Beides aber sind Wahloptionen, die nur dann gültig werden, wenn sich BEIDE über diese Wahl einig sind - falls nicht, tritt automatisch der 1.Absatz ein (außer, wenn er nicht anwendbar wäre, doch dazu gibt es bestimmt noch Verwaltungsverordnungen und Gerichtsurteile, die auch solche exotischen Konstellationen erfassen).

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Raschidi] #188729
08/12/2006 03:12
08/12/2006 03:12
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...da das Gericht prüfen muss erst das International privatsrecht und das deutsches Recht da das Ehepaar kein Deutsche sind...

Dies ist eine reine "Sicht"prüfung, durch die Legalisierung und die Begründung der gemeinsamen Wohnung sind die Voraussetzungen für eine Zuständigkeit der deutschen Rechtsprechung in etwa 99% der Fälle gegeben.

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Frogger] #188730
08/12/2006 18:04
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Also, um noch mal zusammenzufassen:

1. Im tunesischen Recht ist automatisch die Gütertrennung geregelt, was auf die im Koran geregelten zivilrechtlichen Aspekte der Ehe zurückgeht.

2. Wenn ihr in Tunesien heiratet, lebt ihr also automatisch (ohne Ehevertrag) in Gütertrennung. Das gilt auch in Deutschland.

3. Mit einem deutschen Ehevertrag lässt sich der Güterstand auch abweichend regeln. Ebenfalls regelbar sind Unterhalt und Versorgungsausgleich. Beides kann ausgeschlossen oder zumindest geregelt werden. Nicht ausgeschlossen werden kann Kindesunterhalt.

4. Sorge- und Umgangsrecht können im Ehevertrag nicht festgehalten werden. Beides muss im Falle einer Scheidung individuell gerichtlich geregelt werden.

5. Im Falle einer Scheidung gilt, wenn einer der Ehepartner (oder beide) ausländische Staatsbürger sind das Recht des Staates, in dem beide ihren ständigen Aufenthaltsort haben bzw. indem beide während der Ehe gelebt haben.

6. In diesem Fall ist die Scheidung in Deutschland rechtsgültig, nicht jedoch in Tunesien, weil dort andere Vorschriften gelten. Im Zweifelsfall müsste die Scheidung in Tunesien nochmals beantragt werden.

Nora

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: nana2006] #188731
08/12/2006 19:22
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Hallo Nana, ich schreib dir eine PN zu deinen Fragen!

Re: Hochzeit in Tunesien - help! [Re: Nora83] #188732
09/12/2006 10:00
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...In diesem Fall ist die Scheidung in Deutschland rechtsgültig, nicht jedoch in Tunesien, weil dort andere Vorschriften gelten. Im Zweifelsfall müsste die Scheidung in Tunesien nochmals beantragt werden...

Da bin ich mir nicht sicher, weil durch internationale Übereinkunft Tunesien eherechtliche Angelegenheiten (z.B. Eheschließung) anerkennt.
Inwieweit sich dies auch auf nicht-weltliche (religiöse) Entitäten erstreckt, ist allerdings eher fraglich (aber das ist ja auch z.B. beim Katholizismus so).