...Hallo Raschidi, da muss ich dir widersprechen, wenn das Paar in Deutschland lebt und seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, würde im entsprechenden FAll (an den wir ja jetzt doch no net denken wolln ) nach deutschem Recht geschieden, auch wenn der Mann Tunesier ist...
So ist es, es reicht bereits der "gewöhnliche Aufenthalt", sogar ohne Wohnsitz - aber nur, wenn vor einem deutschen Gericht geschieden wird.