Antwort auf:

Wie sieht das aus mit DIREKT in die CH? Sprich wenn er ein Visa für die CH beantragt, wie sind die Chancen dass er eins erhält? Oder sind die CH-Behörden informiert dass er eine Scheidung in DE hinter sich hat? Arbeiten da die Behörden zusammen?

LG Assia




Mit ein roten Stempel im Pass hat er sehr sehr schwer ein Visum für die Schweiz auch zu bekommen. Ich glaube auch nicht dass er das hinkriegt.
Was DE betrifft hier zu lesen ohne kommentar:

AufenthG 2004 § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf
nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch
bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz kein
Aufenthaltstitel erteilt. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Wirkungen werden auf
Antrag in der Regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Eine Befristung
erfolgt nicht, wenn ein Ausländer wegen eines Verbrechens gegen den Frieden, eines
Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder auf Grund
einer Abschiebungsanordnung nach § 58a aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde. Die
oberste Landesbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Satz 5 zulassen.
(2) Vor Ablauf der nach Absatz 1 Satz 3 festgelegten Frist kann außer in den Fällen
des Absatzes 1 Satz 5 dem Ausländer ausnahmsweise erlaubt werden, das Bundesgebiet
kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die
Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Im Falle des Absatzes 1
Satz 5 gilt Absatz 1 Satz 6 entsprechend.


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer