...daß es dann nicht ganz leicht wäre die Behörden noch einmal zu überzeugen...

damit sind die deutschen gemeint. :-) Prinzipiell aber macht das eigentlich keinen Unterschied, denn die benötigten Unterlagen sind dieselben (z.B. Verpflichtungserklärung, Versicherung, etc.), so daß ich da eher weniger ein Problem sehe - allerdings sind die Zuständigkeiten anders: Bei einem Touristenvisum entscheidet die Botschaft, bei einem FZ-Visum (das "Heiratsvisum" ist tatsächlich ein FZ-Visum) aber das Ausländeramt des Zielortes. Die Frage besteht also nun, ob das Ausländeramt oder die Botschaft das Spielchen zweimal mitmachen oder ob mit dem vorherigen "Visumsmißbrauch" argumentiert wird, was dann für diesen Einzelfall zunächst glaubhaft widerlegt werden müßte.
Anders als bei einem Touristenvisum besteht bei einem FZ-Visum auch ein Rechtsanspruch auf die Erteilung - doch wie gesagt, wenn mit "Mißbrauch" argumentiert wird, dürfte es zumindest schwierig und langwierig werden, diesen Anspruch durchzusetzen.