@ Claudia
Danke, werde ich gleich mal machen

Folgendes habe ich gerade bei einem anderen Übersetzerbüro gesehen:
"Wenn Sie das Dokument per Fax oder gescannt an uns senden, benötigen wir Ihre Zusicherung (per Post, Fax oder e-mail), dass das Dokument bei Ihnen im Original vorliegt. Nur dann kann die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß durchgeführt und beglaubigt werden."
http://www.lengua.com/Beglaubigte_Uebersetzungen.shtml
Da es sich hier um einen renomierten Anbieter handelt, der auch in diversen Tageszeitungen und Magazinen empfohlen wird, denke ich, dass rechtlich alles in Ordnung sein muss.
Ihr könnt mir also die Dokumente auch als Email-Anhang (gescannt) schicken. Ein Fax kaufe ich mir nächste Woche.
LG,
annadi