Hallo zusammen
Aber was ist (beim Heiratsvisum), wenn man doch nicht heiratet? Denn geht der Mann einfach zurück und alles ist wieder wie vorher? Das kann ich irgendwie nicht glauben. Wäre ja zu schön, wenn jeder einfach mal für 6 Monate hier Ferien machen könnte. Denn dann würden dies sicher mehr machen. Ausserdem wird es dann schwierig sein zu einem späteren Zeitpunkt (evt. für wirkliche Heirat) ein Visum zu erhalten. Denn die Botschaft weiss ja, dass ihr es beim 1.Mal auch nicht gemacht habt.
Zum Einladungsverfahren (Garantie-/Verpflichtungserklärung) bei uns in der Gemeinde (ich arbeite in einer Verwaltung):
Möchten Sie einen Gast aus dem Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumvorschriften!
Die zuständige schweizerische Auslandvertretung vom Heimatland entscheidet, ob der Antragsteller eines Visums eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie das numerierte Garantieformular aus. Der Antragsteller (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet dieses an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter der Einwohnerdienste. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den eingegangen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von Fr. 20'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Anschliessend wird das Formular an die kantonale Fremdenpolizei (Amt für Migration) weitergeleitet.
Kosten für die amtliche Stellungnahme der Gemeinde werden keine erhoben.
Weitere Informationen zum Visumsantrag und das Antragsformular finden Sie auf:
http://www.auslaender.ch/einreise/index_d.asp Liebe Grüsse
Pina
Ps: Bei uns muss man ein steuerbares Einkommen von 60`000 CHF oder Erspartes vorzeigen können!