|
|
 |
 |
 |
 |
Re: Papierschlacht für Aufenthalt in der CH
[Re: Meschnuna]
#186622
09/11/2006 16:06
09/11/2006 16:06
|
Joined: Jul 2005
Beiträge: 5,698
LOE151215
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Jul 2005
Beiträge: 5,698
|
Hallo zusammen Aber was ist (beim Heiratsvisum), wenn man doch nicht heiratet? Denn geht der Mann einfach zurück und alles ist wieder wie vorher? Das kann ich irgendwie nicht glauben. Wäre ja zu schön, wenn jeder einfach mal für 6 Monate hier Ferien machen könnte. Denn dann würden dies sicher mehr machen. Ausserdem wird es dann schwierig sein zu einem späteren Zeitpunkt (evt. für wirkliche Heirat) ein Visum zu erhalten. Denn die Botschaft weiss ja, dass ihr es beim 1.Mal auch nicht gemacht habt. Zum Einladungsverfahren (Garantie-/Verpflichtungserklärung) bei uns in der Gemeinde (ich arbeite in einer Verwaltung): Möchten Sie einen Gast aus dem Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumvorschriften! Die zuständige schweizerische Auslandvertretung vom Heimatland entscheidet, ob der Antragsteller eines Visums eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie das numerierte Garantieformular aus. Der Antragsteller (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet dieses an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter der Einwohnerdienste. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den eingegangen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von Fr. 20'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Anschliessend wird das Formular an die kantonale Fremdenpolizei (Amt für Migration) weitergeleitet. Kosten für die amtliche Stellungnahme der Gemeinde werden keine erhoben. Weitere Informationen zum Visumsantrag und das Antragsformular finden Sie auf: http://www.auslaender.ch/einreise/index_d.asp Liebe Grüsse Pina Ps: Bei uns muss man ein steuerbares Einkommen von 60`000 CHF oder Erspartes vorzeigen können!
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Papierschlacht für Aufenthalt in der CH
[Re: Siral]
#186627
11/11/2006 16:09
11/11/2006 16:09
|
Joined: Nov 2005
Beiträge: 251 zürich
balneum
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Nov 2005
Beiträge: 251
zürich
|
hallo zäme! mein verlobter ist auch mit einem L-visum hier in der schweiz gewesen. im kanton zürich ist es so, dass das visum 6 monate gültig ist. es kann manchmal auch nur für 3 monate ausgestellt werden, dann müsst ihr beim migrationsamt reklamieren. es ist so, dass du in diesen 6 monaten heiraten musst. wenn das nicht der fall ist, reist die person wieder zurück in sein heimatland und der ausweis ist nicht mehr gültig. ich habe damals vom mig.amt eine liste bekommen, mit allen formularen, die ich meinerseits besorgen musste. unter anderem musste ich eine verpflichtung über sfr.30'000.-- notariell beglaubigen lassen. bei uns hat alles in allem etwa 1/2 jahr gedauert, bis ich ihn dann am flughafen zürich abholen konnte. wenn du noch mehr fragen hast, kannst du mir ja eine pm schicken. liebe grüsse aus dem regnerischen zürich 
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es ausprobierst
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Re: Papierschlacht für Aufenthalt in der
[Re: chamla]
#186635
15/11/2006 22:17
15/11/2006 22:17
|
Joined: Jul 2005
Beiträge: 5,698
LOE151215
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Jul 2005
Beiträge: 5,698
|
Hallo Habibi  Ich denke nicht, dass es an den 20`000 scheitern muss. Hast du nicht Verwandte, Freunde oder Bekannte, welche mehr verdienen? Also bei unseren Kunden am Schalter ist es so, dass sie einfach den Vater, Grossvater oder Onkel unerschreiben lassen. Der verdient meist genug oder hat Eigentum, dies wird bei uns auch als Pluspunkt gewertet - da kann jemand auch nur 15`000 haben.  Naja viele Verwandte sind nicht unbedingt für eine binationale Beziehung, aber damit der Verwandte nicht auf den Kosten sitzen bleibt, kann man ja untereinander noch einen Vertrag ausmachen. Das oben beschriebene Beispiel trifft bei uns häufig auf ausländische Familien zu, welche schon hier leben, aber ihre restlichen Verwandten auch noch herholen möchten. Da wird das Formular quer durch die Familie gereicht - bis es endlich mal bewilligt wird  Am 2.Tag kommt der Bruder, am 3. der Vater und am 4. der Onkel... Liebe Grüsse Pina
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|