T kennt die Ledigkeitsbescheinigung. Aber diese ist in D nicht anerkannt! Daher auch die Geschichte mit der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, weil es dieses in T nicht gibt!
Für diese Befreiung braucht man halt in manchen Standesämtern die notarielle Beglaubigung das der Tunesier ledig ist!