Ich habe doch gerade geschrieben, dass die Bescheinigung vom Standesamt aus T nicht anerkannt wird! Daher möchte Dein Standesbeamter wohl auch noch die notariell beglaubigte Schrift, dass Dein Verlobter ledig ist, um die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnisses zu beantragen.