Tunesien kennt keine Ledigkeitsbescheinigung oder ein Ehefähigkeitszeugnis.
Daher muss bei einer Eheschliessung in D immer die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG beantragt werden.
Dazu wird der Standesbeamte wohl dieses notariell beglaubigte Schriftstück brauchen.