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Eidesstattliche Erklärung der Eltern ... #185052
21/10/2006 20:25
21/10/2006 20:25
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... oder anderen Personen zur Ledigkeit als notarielle Urkunde. Hat irgendeiner von euch dieses Papier zusätzlich zur normalen Ledigkeitsbescheinigung benötigt, um einen Eheschließung in Deutschland anzumelden. Wäre wirklich klasse, wenn mir einer sagen könnte, wer dieses Papier erstellt, was darin stehen muss und wo es notariell beglaubigt wird. Habe von solch einem Papier bisher noch nichts gehört, aber mein Standesbeamter meint, dass man es zusätzlich braucht :-/ Auf meine Frage, was es genau ist ... wußte er auch keine richtige Antwort. Zudem hat er mit gesagt, dass alle Papiere 6 Monate alt sein dürfen. Kann das sein ? Ich habe hier immer nur gelesen, dass Ledigkeitsbescheinigung und Meldebescheinigung höchstens 1 Monat alt sein dürfen. Das werden wir auch sicherheitshalber so machen. Dem Standesbeamten traue ich nicht so recht über den Weg ...

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185053
21/10/2006 20:30
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das hab ich ja noch nie gehört? Gibts besonderen Grund zu der Annahme bei dir das du nicht ledig bist?
Könnte es sein das dein Standesbeamte das mit der Ledigkeitsbescheinigung falsch vertanden hat? Für dich müsste doch ein Auszug aus dem Stammbuch reichen.

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: CandelaNeu] #185054
21/10/2006 20:39
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Sorry ich habe gar nicht dazu geschrieben, dass ich das von ihm benötige. Also von seinen Eltern, Bekannten. Habe das auch noch nicht gehört und er auch nicht :-/ Ob der Standesbeamte mich nur ärgern will. Dem ging das sowieso alles total gegen den Strich, musste mir dauernd blöde Kommentare anhören, als ob ich gesagt hätte ich wollte nen Massenmörder heiraten :-/

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185055
21/10/2006 23:20
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also von seinen Eltern, Freunden oder den Nachbarn brauch er die Ledigkeitsbescheinigung nicht, aber von seinem Standesamt. Das ist normal.

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: CandelaNeu] #185056
21/10/2006 23:26
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Ja das weiß ich, aber der Standesbeamte meint, dass wir diese Erklärung zusätzlich zur "normalen" Ledigkeitsbescheinigung benötigen. Hat es auch zusätzlich auf diesen Zettel "Anmeldung zur Eheschließung - Vorzulegende Unterlagen" geschrieben. Das ist ja gerade das Problem :-( Bin wahrscheinlich die einzige in Deutschland, die das braucht, aber hilft ja nix, wenn "mein" Standesamt das haben will, müssen wir es wohl irgendwo auftreiben. Das fängt ja gut an

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185057
21/10/2006 23:46
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Ist ja seltsam, wie stellt er sich denn das vor? Soll man da einfach einen Formlosen Brief schreiben in dem steht, mein Sohn, Neffe, Nachbar oder Freund ist noch nicht verheiratet? Aber schonmal mit xy ausgegangen? Seh da nicht so ganz den Sinn in dem Papier. Und wer beglaubigt das dann wiederrum?
Woher bist du denn, wenn ich fragen darf. Also in NRW und Niedersachsen brauchst du das nicht.

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: CandelaNeu] #185058
21/10/2006 23:52
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Genau das ist mein Problem, was schreibt man ... oder muss die Family zum Notar ... komme aus Hessen. Im ganzen Internet ist nur zu fínden, dass diese Erklärung abgegeben werden kann, wenn das entsprechende Papier nicht beschafft werden kann. Aber wir können doch Wenn ich nicht so sicher wäre, dass der Standesbeamte sich nicht auf den Schlips getreten fühlen würde, würde ich ihn fragen, ob er aus Versehen "und" anstelle von "oder" gelesen hat. Glaube nämlich nicht, dass wir wirklich beides brauchen

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185059
21/10/2006 23:55
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Ich würde wirklich nochmal nachfragen, denn die Beschaffung ist vielleicht aufwendiger als ihn nochmal nachsehen zu lassen. Kannst ja von uns berichten, das es hier niemand brauchte

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: CandelaNeu] #185060
21/10/2006 23:59
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Vielen Dank für deine Hilfe, werde dann wohl doch nochmal "nett" nachfragen müssen wäre ja wirklich blöd, wenn er das dann umsonst machen würde. Ist ja bestimmt auch nicht umsonst Dachte, dass sich vielleicht einer meldet, der das auch einreichen musste.

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185061
22/10/2006 11:45
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Wundert mich auch ein bisschen, das hier sonst keiner was schreibt

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: CandelaNeu] #185062
22/10/2006 12:44
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Naja, vielleicht musste wirklich noch niemand diese zusätzliche Erklärung einreichen.Find es selbst auch etwas komisch, diese Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt sollte doch reichen.
Sunny, frag doch am besten nochmal ganz lieb den "netten" Standesbeamten und vielleicht bekommst du dann die erhoffte Antwort. Wünsch dir alles Gute und lass dich nicht stressen, schon gar nicht von irgendwelchen Standesbeamten :-)!

Liebe Grüsse, Katja


Lebe jeden Tag so, als könnte es dein Letzter sein.
Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: asisi] #185063
22/10/2006 12:53
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Tunesien kennt keine Ledigkeitsbescheinigung oder ein Ehefähigkeitszeugnis.
Daher muss bei einer Eheschliessung in D immer die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG beantragt werden.
Dazu wird der Standesbeamte wohl dieses notariell beglaubigte Schriftstück brauchen.

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern ... [Re: Sunny0110] #185064
22/10/2006 13:02
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Vielen Dank für eure Antworten. Das mit der Befreiung ... ist schon klar, nur finde ich es komisch, dass mein Standesamt eben zwei Bescheinigungen über die Ledigkeit möchte. Bei allen anderen scheint ja die vom Standesamt auszureichen. Wäre sehr ärgerlich, wenn wir das nicht wirklich brauchen, zumal ich jetzt gelesen habe, dass alleine die Erstellung des Dokuments ca. 80 TD kostet, ohne Übersetzung und Legalisierung Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen zwei Personen mit ihm zum Notar, die dann aussagen, dass er ledig ist und der Notar erstellt dann das Dokument. (was er ja im Prinzip schon vom Standesamt hat) Danke, dass du mir Mut machst Katja, ist schon blöd, wenn man den 1. Termin beim Standesamt hat und dann gleich so ein Ekel vor einem sitzt und man andere Infos bekommt als alle anderen

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185065
22/10/2006 13:06
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Ich habe doch gerade geschrieben, dass die Bescheinigung vom Standesamt aus T nicht anerkannt wird! Daher möchte Dein Standesbeamter wohl auch noch die notariell beglaubigte Schrift, dass Dein Verlobter ledig ist, um die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnisses zu beantragen.

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Cheker] #185066
22/10/2006 13:12
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Kenne ein Mädel die auch solch eine Bescheinigung brauchte...da das Standesamt nur dieses Papier anerkannte...
Hat glaub ich 90 Dinar gekostet...und sie brauchte es fürs EFZ damit sie in tn heiraten konnte...kann also auch so rum passieren

Last edited by 8SuSu8; 22/10/2006 13:12.

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Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Cheker] #185067
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Sorry hatte aus deinem Beitrag nicht heraus gelesen, dass mein Standesamt das nicht anerkennt, sondern das so verstanden, dass du geschrieben hast, dass Tunesien diese Bescheinigung nicht kennt. Tunesien stellt keine Ehefähigkeitszeugnis aus, aber die Ledigkeitbescheinigung vom Standesamt kennt Tunesien schon. (certificat de célibat) Werde nochmal fragen, ob ich wirklich beides benötige, aber ich fürchte schon

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185068
22/10/2006 13:35
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T kennt die Ledigkeitsbescheinigung. Aber diese ist in D nicht anerkannt! Daher auch die Geschichte mit der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, weil es dieses in T nicht gibt!
Für diese Befreiung braucht man halt in manchen Standesämtern die notarielle Beglaubigung das der Tunesier ledig ist!

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Cheker] #185069
22/10/2006 13:41
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Vielen Dank, jetzt bin ich doch schon schlauer. Na mein Schatz wird sich freuen, dass jetzt noch ein Papier und auch die Kosten dafür dazu kommen Aber was muss, das muss :-/

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185070
29/10/2006 10:10
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So ich habe nochmal nachgefragt ... zum Glück gibt es noch einen anderen Standesbeamten, der jetzt auch für mich zuständig ist, der war zum Glück sehr nett. Er hat direkt beim Oberlandesgericht nachgefragt und wir brauchen diese eidesstattliche Erklärung, dafür nicht die Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt. Wir werden aber beides machen, sicher ist sicher. Wo kann man denn in Tunesien diese eidesstattliche Erklärung abgeben und bekommt dann das entsprechende Papier ? Mein Freund hat so ziemlich alle seine Freunde gefragt und keiner braucht diese blöde eidesstattliche Erklärung

Re: Eidesstattliche Erklärung der Eltern [Re: Sunny0110] #185071
29/10/2006 10:42
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Wenn michnicht alles täuscht, mus dein Freund einfach nur auf Papier erklären,dass er nicht verheiratet ist. Übersetzen und legalisiern lassen und gut ist. Fragt mal beim Übersetzer nach.Die haben das manchmal schon vorgefertigt. Wir haben es auch beim Übersetzer bekommen.