Schau doch mal das Merkblatt für Eheschließungen usw. an. Auf der Ausländerbehörde muss sie eine Verpflichtungserklärung machen und mit der muss ihr Verlobter dann zur Botschaft in Tunis und ein Visum beantragen. Das geht aber erst, wenn alles mit dem Standesamt besprochen wurde und das OLG die Sache geprüft hat (wegen Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis). So hab ich es zumindest verstanden.