Ich habe doch eine Antwort von der Botschaft erhalten:
vielen Dank fr Ihre Anfrage.
Anbei bersende ich Ihnen das Merkblatt zur Eheschlie ung mit einem
tunesischen Staatsangehrigen zu Ihrer Information.
Wie daraus schon hervorgeht, sind fr weitere Ausk nfte betreffend der
Eheschlieung in Tunesien die tunesischen Standes mter die zustndigen
Ansprechpartner.
Es ist mir unbekannt, dass eine Eheschlieung in Tunesien m glich ist, die
danach nur in Tunesien gltig w re. Selbst in Tunesien ist z.B. eine rein
religise Eheschlie ung in einer Moschee nicht rechtlich gltig.
Somit gehe ich davon aus, dass Sie fr eine Eheschlie ung vor dem Standesamt
oder vor zwei Notaren in Tunesien auch das deutsche Ehefhigkeitszeugnis
beschaffen mssen, um die entsprechend notwendige konsularische
Bescheinigung der Botschaft zu beantragen.
Welche Dokumente Sie fr die Beantragung des Ehef higkeitszeugnisses von
Ihrem Verlobten beim Standesamt in Deutschland vorlegen mssen, und in
welcher Form, kann Ihnen nur das zustndige Standesamt mitteilen.
Was möchte er mir damit sagen? Das ich nicht mal in einer Moschee heiraten kann? Ich hatte geschrieben, das es nur um Tunesien geht und nicht um eine Anerkennung in D.