sorry leute, muss euch leider entteuschen,es gibt kein "recht" auf ausländische fernsehsender...zumindest läßt sich da nichts einklagen! das anbringen einer sattelieten schüssel hingegen schon,wenn auch nur unter bestimmten voraussetzungen:wenn im mietvertrag oder in der teilungserklärung von eigentumsanlagen eingetragen ist,das die fassadenfront einheitlich zu gestalten ist, kann man eine schüssel nur innen auf einem balkon oder in der wohnung selbst anbringen diese darf dann auch fest installiert sein,mobile anlagen dürfen zeilich befristet ( in nrw bis 2 stunden täglich) auf balkonen,terassen oder gärten aufgestellt werden...hab den ganzen streit gerade hinter mir und jetzt die schüssel innen auf dem balkon...