Ich kenne einen Fall, da hat die Mutter nach der Scheidung das Problem der problematischen Ein- und vor allem Ausreise aus Tunesien "umgangen", indem sie wieder ihren deutschen "Mädchennamen" angenommen hat und auch den Familiennamen des Kindes entsprechend ändern ließ.
So reist das Kind mit einem deutschen (oder schweizer...) Ausweis, und wir nicht als tunesisch erkannt. So eine Namensänderung beim Kind funktoniert aber soweit ich weiß nur, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt (nicht unbedingt so einfach), bzw. wenn der Vater der Namensänderung bei seinem Kind zustimmt (ziemlich unwahrscheinlich...).