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Wegen dem Ausreisen: So lange man als Mutter dann keine Ausreiseerlaubnis hat von Vater, geht gar nix wenn das Kind einen Tun. Pass hat. Was ja meistens der Fall ist. Dann gilt das kind als Tunesier/in und dann hat man mit dem DE oder CH Pass gar nix.
Ich weiss allerdings nicht, ob das alles stimm... bin mir nicht ganz sicher. also ohne gewähr
Unsere Tochter hat beide Päße, aber ich habe bei der Paßkontrolle nur den deutschen Paß gezeigt... Und selbst dabei gibt es Probleme, weil sie anhand des Nachnamen alleine schon darauf schließen können, dass meine Tochter einen TN-Vater hat und das reicht schon aus...Ob deutsche oder tunesische Staatsangehörigkeit ist nicht mehr von belang wenn der Vater Tunesier ist, hat er auf tun. Boden alle rechte !!! 