Antwort auf:

Der Bräutigam und die zwei erforderlichen Zeugen unterzeichnen den Ehevertrag. Die Braut muss nicht anwesend sein, sie kann den Vertrag auch von ihrem Vormund (arab. wali) unterzeichnen lassen.




Kristina auch wenn du weiterhin diese muslimische Hochzeit in Frage stellst, mir ist dies echt egal, denn ich weiß wo ich dabei war. Mir scheint es echt als gönnst du anderen nicht das Glück der Zweisamkeit.

Im Zitat steht: Die Braut muss nicht anwesend sein, sie kann den Vertrag auch von ihrem Vormund (arab. wali) unterzeichnen lassen.

Sie kann aber anwesend sein und so war es bei uns.
Und wie ich auch schrieb waren mein Schatz, der Imam und zwei weitere Zeugen, welche Muslime sein müssen, anwesend und diese haben auch die muslimische Eheurkunde unterschrieben.

Auch wenn du mir nicht glaubst, du musst es nicht, bin ich und mein Schatz trotzdem sehr glücklich.

Claudia