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Re: Verlobung
[Re: sachsen1007]
#182520
29/09/2006 13:49
29/09/2006 13:49
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
Mitglied*
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DE: NW
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...fast immmer in Sousse wohnt...
Und selbst da gibt es noch einen Unterschied, denn Sousse ist natürlich auch nicht gleich Sousse. Ich wohne schon in einer Gegend, wo Touristen nichts Ungewöhnliches sind und die meisten einheimischen Familien Mitglieder oder Nachbarn haben, die in irgendeiner Weise mit Ausländern zu tun haben. Zudem gehen wir zwar wirklich überall hin, doch der vorwiegende Aufenthalt findet auch wieder in Gegenden statt, wo es Touristen gibt. Eine "echte" oder überwiegende tunesische Lebensweise könnte ich mir, für mich, allerdings auch nicht vorstellen (ebesowenig wie typisch deutsch oder typisch amerikanisch <g>).
Ich bin nicht per PN, doch fast ständig per E-Mail erreichbar. :-)
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Re: Verlobung
[Re: chamla]
#182533
03/10/2006 13:42
03/10/2006 13:42
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Antwort auf:
versteh ich das richtig, die frau darf nicht mal dabei sein, wenn sie sozusagen in der moschee "verheiratet" wird ?? sondern der vater
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Re: Verlobung
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#182538
06/10/2006 20:30
06/10/2006 20:30
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Joined: May 2003
Beiträge: 2,811 gesperrt!
nonamec
gesperrt!
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gesperrt!
Joined: May 2003
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Antwort auf:
Danke für die lieben Glückwünsche. Nein in der Moschee bei einer muslimischen Hochzeit muss immer die Frau dabei sein:
Also der Mann und die Frau dann der Imam und zwei weitere männliche Muslime.
Das ganze dauert nicht lange.
Man unterschreibt eine muslimische Hochzeitsurkunde und der Mann muss die Morgengabe und die Abendgabe festlegen.
Die Morgengabe ist im Gegensatz zu einer Mitgift eine zur Eheschließung vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut oder ihre Familie.
Die Morgengabe ist der erste Teil der Brautgabe (Kleidung, Möbel, Schmuck, Geld), die die Frau mit der Hochzeit von der Familie des Mannes erhält.
Die Abendgabe ist der zweite Teil der Brautgabe, der der Frau für den Fall der Scheidung für ihre Absicherung zusteht, da der Mann nach einer Scheidung für seine Frau nur drei Monate unterhaltspflichtig ist bzw. solange, bis ein ungeborenes Kind zur Welt gekommen ist.
Claudia
Claudia, solltest du wirklich muslimisch geheiratet haben - was ich seeeehr bezweifel: herzlichen Glückwunsch...
solltest du uns hier einen dicken Bären aufbinden wollen, dann kopiere doch bitte demnächst alles von der anderen Homepage mit rein. Übrigens steht da extra ein Zusatz unten drunter: Sie dürfen diesen Artikel frei kopieren unter Angabe der Herkunft: www.orientdienst.de
und nochmal, weil´s so schön ist:
Antwort auf:
Islamische Eheschließung Eine islamische Eheschließung unterscheidet sich stark von einer christlichen. Zu einer islamischen Eheschließung gehört immer ein Ehevertrag, der von seinem Charakter her ein zivilrechtlicher Vertrag ist, d. h., er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ehepartner. Im Hintergrund des Ehevertrags steht die Auffassung von der traditionellen Aufgabenverteilung: Der Mann ist für den Lebensunterhalt zuständig, die Ehefrau für Haus und Familie. Davon abweichende Regelungen müssen im Ehevertrag ausdrücklich genannt werden. Es ist für die Frau kaum möglich, später Rechte einzufordern, die das islamische Eherecht für sie nicht vorsieht und die sie nicht ausdrücklich in den Ehevertrag aufgenommen hat. So lassen z. B. moderne Frauen mit guter Schulbildung in ihren Ehevertrag aufnehmen, dass ihr Ehemann ihr nach der Heirat erlauben wird, ihre Ausbildung oder ihr Studium zu beenden oder berufstätig zu sein. Eine solche Zusatzklausel wird nur verständlich vor dem Hintergrund des zweiten Grundpfeilers der islamischen Ehe - neben der Verpflichtung zum Gelderwerb für den Mann - nämlich die Gehorsamspflicht der Ehefrau. Verbietet ihr Mann ihr andernfalls nach der Hochzeit plötzlich den Universitätsbesuch, weil er eine solche außerhäusliche Tätigkeit für seine Frau nicht schicklich findet, ist sie ihm zum Gehorsam verpflichtet und kann sich dagegen praktisch nicht durchsetzen. Die religiös-traditionelle Eheschließung findet vor einem Imam (Vorbeter einer Moschee bzw. religiöse Persönlichkeit) statt, in der Stadt werden Eheschließungen auch staatlich registriert.
Der Bräutigam und die zwei erforderlichen Zeugen unterzeichnen den Ehevertrag. Die Braut muss nicht anwesend sein, sie kann den Vertrag auch von ihrem Vormund (arab. wali) unterzeichnen lassen. Der Ehevertrag regelt als wichtigste Klausel die Höhe der Morgen- bzw. Abendgabe. Die Morgengabe ist der erste Teil der Brautgabe (Kleidung, Möbel, Schmuck, Geld), die die Frau mit der Hochzeit von der Familie des Mannes erhält. Die Abendgabe ist der zweite Teil der Brautgabe, der der Frau für den Fall der Scheidung für ihre Absicherung zusteht, da der Mann nach einer Scheidung für seine Frau nur drei Monate unterhaltspflichtig ist bzw. solange, bis ein ungeborenes Kind zur Welt gekommen ist.
Bei einer islamischen Eheschließung wird nicht um den Segen Gottes gebetet. Sie ist keine geistliche Handlung, sondern ein Vertragsabschluss, der mit der Regelung der Abendgabe schon ganz konkret die Möglichkeit der Scheidung einrechnet. Bei der Eheschließung wird kein Treueversprechen der Ehepartner formuliert und auch keine Zusicherung, gerade auch in „bösen Tagen" für den Ehepartner dazusein. Im Gegenteil, dem Ehemann ist - mit Ausnahme der Türkei und Tunesien - prinzipiell immer erlaubt, eine zweite, dritte oder sogar vierte Frau hinzuzuheiraten. Der Ehevertrag enthält also keine Zusicherung der lebenslangen, ausschließlichen Festlegung auf einen Menschen wie das christliche Eheversprechen. Kommen wirklich "böse Tage" (unheilbare Krankheiten, Gefängnisstrafe, Impotenz, Kinderlosigkeit usw.) sind dies im Islam allgemein anerkannte Scheidungsgründe für Mann und Frau. Nicht der Gedanke der lebenslangen geistlichen Gemeinschaft vor Gott - Ehe als Dienstgemeinschaft - ist der Kern der Ehe, sondern mehr die Frage, wer welche Rechte und Pflichten hat. Und schließlich enthält der islamische Ehevertrag kein Versprechen (bzw. eine Eidesformel), den Partner zu "lieben und zu ehren", denn eine Verpflichtung zur Liebe - wie die Bibel - formuliert der Islam weder für den Mann noch für die Frau.
oder doch eher: ??
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Re: Orient.de
[Re: nonamec]
#182543
07/10/2006 00:01
07/10/2006 00:01
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Antwort auf:
"Ihre" Hochzeit stammt von der Site orientdienst.de!
ich dacht immer ich bin sherlock holmes
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