Also wie ich schon schrieb: nach der Familienzusammenführung wurde der Pass einbehalten für die erste Aufenthaltserlaubnis und ein Ersatzpapier ausgestellt. ( Damals gab es noch keine Fiktionsbescheinigung, die gibt es wohl erst seit 2005).
Beim nächsten Mal konnte man den Pass behalten und bekam eine Fiktionsbescheinigung für die Dauer der Prüfung durch die ABH.