...Und Sozi bekomme ich auch nicht weil ich keinen Anspruch als Azubi darauf habe...
Ich bin zwar schon eine Zeit 'raus, doch ich denke, daß diese Auskunft nicht korrekt ist - und selbst, wenn es für Ausbildende keinen Anspruch gäbe (mit der Begründung man könnte bei den Eltern wohnen bleiben), so trifft das für eine verheiratete Frau mit eigenem Hausstand nicht zu. Insofern hättest Du alleinstehend einen Anspruch in Höhe der (angemessenen, Du müßtest evtl. umziehen) Miete plus des Bedarfssatzes, vermindert um Deinen Arbeitsverdienst. Dassebe gilt für verheiratete mit dem Unterschied, daß der Bedarfssatz für weitere Familienangehörige dann entsprechend geringer ist.
Weiterhin kämen auch noch einmalige Beihilfen in Frage, da muß Dir aber das Sozialamt (oder z.B. die Caritas, usw.) genauere Auskunft geben können.