Das stimmt, wenn man das deutsche Scheidungsurteil hat, muss der tunesische Part sich in TUN trotzdem nochmal scheiden lassen, mit Termin und allem drum und dran. Allerdings muss der deutsche Ex-Partner nicht zwingend anwesend sein. Er wird zwar geladen (evtl. sogar zweimal), aber dann wird die Scheidung in Abwesenheit durchgeführt.