Antwort auf:

ich möchte hier anmerken, dass jemand nur wegen einer Geldstrafe nicht ausgewiesen wird, das passiert eigentlich nur bei Asylanten oder Straffälligkeit - hast du das schwarz auf weiß, dass er tatsächlich ausgewiesen wurde? Und ein ausstehender Geldbetrag hindert ihn auch nicht an der Einreise - er würde dann halt ggf. abkassiert werden




Wenn er, wie oben geschrieben nur kurz verheiratet war und sich noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat, dann hält er sich ja früher oder später illegal hier auf und wird zur Ausreise aufgefordert.

Antwort auf:

er hat mir gesagt das er immer nur befristete aufenthalsttitel erhalten hat.

das er zwar drei jahre verheiratet ist doch die ehe nicht so lange gelebt wurde.





Kommt er dieser Aufforderung zur Ausreise nicht nach (und setzt sich nicht ab oder taucht unter falschen Angaben irgendwo unter...), wird diese Ausweisung mittels einer Abschiebung durchgesetzt. Dies kostet natürlich Geld. Um wieder einreisen zu können, muss also erst diese Kostenfrage geklärt (sprich: bezahlt...), werden außerdem muss geklärt werden, wie es um die zeitliche Befristung der Einreisesperre steht.

Last edited by Nela; 05/09/2006 14:09.