Das mit dem Scheidungsverfahren in Abwesenheit eines Partners in Deutschland ist richtig.
Wenn die Ehe nun in beiden Ländern legalisiert wurde (heiratet man in TU, muss man die Ehe in DE legalisieren lassen und umgekehrt), kann sie auch in beiden Ländern geschieden werden. Der Lebensmittelpunkt des Paares ist zumindest in DE ausschlaggebend für die sog. Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt etc. Wie die Regelung hierzu in TU ist, weiß ich leider nicht.
Ich denke aber, dass die Ehe auch in TU in Abwesenheit eines Partners geschieden werden kann. Die Fristen kenne ich nicht genau.
Problematisch ist ohnehin weniger die Scheidung, als alle anderen Dinge, die nachher noch geregelt werden müssen (evt. Sorge-/Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen).
LG
Nora