hallo,
ob das jetzt eine 100% sichere auskunft ist, weiß ich nicht genau, aber soviel wie ich gehört habe, ist es so:
wenn er in tunesien geheiratet hat, kann er natürlich auch in tunesien die scheidung einreichen, das was bei uns dem trennungsjahr entspricht, ist in tunesien auf 2 jahre festgelegt, die frau müßte dann bei der scheidung anwesend sein, ansonsten kann keine scheidung zu diesem zeitpunkt stattfinden, und das ganze verlängert sich dann, auf (bin mir nicht sicher), denke 5 jahre, danach wird dann automatisch geschieden
wenn der mann nicht mehr in deutschland ist, und die frau hier die scheidung einreichen tut, ist ebenfalls das trennungsjahr abzuwarten, dann wird ein termin angesetzt, wenn er zu diesem nicht erscheint, werden die scheidungsdaten, 3 monate bei amtsgericht ausgehangen, und wenn sich darauf hin keiner meldet, erfolgt die automatische scheidung in abwesenheit, so war es zumindestens 2003, damals erklärte mir mein anwalt das so
ob er dann mit dieser scheidung auch automatisch in tunesien geschieden ist, oder ob das dann noch irgendwo eingereicht/beglaubigt werden muß, weiß ich leider nicht
bzgl. der strafe kann ich dir leider auch keine auskunft geben
ist es aber nicht so, das wenn jemand abgeschoben wurde, das im pass vermerkt ist, ich kann mir nicht vorstellen, das man dann so einfach wieder nach deutschland einreisen kann