SuSu hat Recht. Das, was ihr in Tunesien zur Eheschließung beschlossen habt, ob nun Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung, gilt in Tunesien, nicht in Deutschland. Für Gütertrennung, Auschluss Unterhalt und Versorgungsausgleich gilt das Recht hier in Deutschland, wenn ihr hier euren Lebensmittelpunkt während der Ehe habt.
Es gibt ein paar Seiten im Internet, die Musterverträge anbieten. Einige muüssen jedoch bezahlt werden (19 €). Es gibt für bestimmte Fälle auflösende Bedingungen, z.B. wenn ein Kind geboren wird. Diese Unterhaltsverpflichtung kann man vertraglich nicht ausschließen.
JuraXX ist auch ein ganz guter Anlaufpunkt.
An sich hat Claudia jedoch ein paar ganz gute Themen hierzu eingestellt, die einem wirklich weiterhelfen. Lies sie doch erst einmal. Auch ein Blick ins Gesetz hilft ein bisschen weiter. Und notfalls, kann dir nur ein Anwalt weiter helfen. Die paar Euro sind gut investiert.
Viel Glück