Hallo! Ich glaube wirklich das man bei so wichtigen Entscheidungen alles über einen Rechtsanwalt/Notar vorab klären muss. Unterhaltszahlungen können übrigens nur während der Ehe nicht ausgeschlossen werden. Wird die nacheheliche Unterhaltszahlung in einem notariell beurkundeten Ehevertrag ausgeschlossen ist sie immer gültig (in beiden Ländern), soviel hat mir jetzt ein Bekannter der Familienrecht studiert erklärt. Danke für die Infos! Vielleicht gibts noch jemand, der schon perönliche Erfahrungen hat, vor alllem: wo muss ich diesen Ehevertrag aufsetzen lassen und wo notariell beurkunden lassen?