hallo Yasemine06,

ich würde mich an deiner stelle hier bei einem notar erkundigen, die müßten dir genaue auskünfte geben können.

wenn du in tunesien heiratet, gibt es den güterstand der zugewinngemeinschaft nicht, ihr könntet dann festlegen, ob ihr die gütertrennung oder die gütergemeinschaft wählen möchtet. ob dieser güterstand im nachinhein in deutschalnd geändert werden kann, weiß ich auch nicht.

wegen der ausschließung des versorgungsausgleiches kann ich dir leider auch keine auskünfte geben. den nachehelichen unterhalt kann man zwar ausschließen, was aber nicht bedeutet, das man dann wirklich keinen unterhalt zahlen muß. es gibt ein gesetzt im bgb, was besagt, das unterhaltsansprüche nicht ausschließbar sind. im bekanntenkreis (deutsch-deutsch), kenne ich auch einen fall, wo der nacheheliche unterhalt durch einen ehevertrag ausgeschlossen wurde, der mann aber nun doch unterhalt zahlen muß, erkundige dich daher mal ganz genau. und am besten bei mehreren.


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