@Nabeul

Antwort auf:

ich wollte nicht wissen wie die anderen Familien das praktizieren die gläubig sind. Sondern wie es rechtlich verankert ist.




Nein Nabeul das meinte ich auch nicht. Ich meinte nur, dass ich bis jetzt nie erlebt und gehört, dass man das Elternhaus teilen will, bevor Mutter und Vater beide gestorben sind. Es ist so gemacht, dass sie so oft alle andere Vermögen teilen können aber das Elternhaus immer bleibt , solange die Mutter noch lebt. Aber wie du siehst, ich wüsste sogar nicht, dass die tunesische Erbrechtgesetze nach wie vor auf der Sharia basiert. Und wie Nela erwähnt hat, wird dann die Erbe nach dem Islamgsetze geteil.


Antwort auf:

Das Buch oder das Register heisst im Schweizerdeutschen Grundbuch. Fakt ist dass im Grundbuch nur des Vaters Namen erscheint und er das nicht ändern will.





Das ist auch ganz normal. Der ist der Besitzer, deswegen muss das Haus auf seinem Name sein. Die Frage ist jetzt , ob er schon gestorben oder noch nicht. Falss er schon gestorben ist, kann man dann nur was unter seinem Name als Erbe betrachten. Zum Beispiel wie das Haus. Und in diesem Fall muss man auch wissen, wer noch von seinen Eltern noch am Leben ist, damit man rechnen kann , wieviel jeder bekommt. Aber auf jeden Fall die MUtter bekommt mindestins 1/8tel von dem Erbe und keiner kann ihr das entnehmen. Sogar wenn der Vater kurz vor sterben sich von ihr scheiden lies. Trotzdem wird sie in diesem Fall auch erben. Das ist eine Schutz für die Frau, damit der mann sie nicht aus der Erbe schliessen, wenn er am terben liegt.

Ich verstehe nur nicht dir Kinder. Wie kommen die auf die Idee ihre eigene Mutter aus dem Wohnung rauszuschmeissen, ob der Vater das will oder nicht, sind sie auch erwachsen und die Sollten ihren Vater einbichen berühigen.


Ich weiss auch nicht, ob die Töchter verheiratet sind oder nicht. Falls sie noch ledig, mussen die Söhne zu ihrer Mutter und Schwester unterhalt zahlen, falls der Fall vor dem Gericht kommt.

Bestimmt wissen die Söhne das nicht. Aber wenn das vor Gericht stehen wird, werden sie alles bereuen.

Deswegen braucht die Mutter darüber nicht soviele Sorge zu machen.

Auch wenn der Vater noch am Leben ist und er will das Haus auf dem Name von den Kinder umschreiben, darf er trotzdem nicht. Er darf höchsten einen Drittel von seinem Vermögen auf dem Name von Jemandem umschreiben , der nicht aus der Erbekreis ist.

@Soleil

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ist ein testament wenn es vom notar unterzeichnet wurde ebenfalls genauso anerkannt wie in europa u wird sich dann nach dem ableben des testamentverfassers auch danach gerichtet




Ja es wird auch anerkannt. Aber wie ich gesagt habe. Man kann nicht seine ganze vermögen sonder nur höchsten ein drittel der Vermögen durch Testament Jemand andere vererben. Die zwei Drittel sind für die Erbe. Und man darf nicht durch Testament etwas Jemandem vererben, der nachher auch miterbt. Das Testament wird dann nicht anerkannt. Es ist nicht wie hier in Europer .

Aber wenn der Vater in diesem Fall noch lebt, kann er leider einen Kaufvertrag mit Kinder schliessen. D.h er kann sein Haus für die Kinder verkaufen. Es ist ein schlimmer Fall. Aber wenn wie ´Nabeul erzählt hat, könnte der Mann das machen. Aber wenn der Vater krank ist und am sterben liegt, kann die Mutter gegen diesen Kaufvertrag einspruch erheben, damit der Vertrag nicht gültig gemacht wird. Aber trotzdem auch in diesem Fall ist der Vater und danach die Kinder verpflichtet, eine Wohnung für die Mutter zu mieten und für sie Unterhalt zu zahlen.

D.h in alle Fälle sollte die Mutter sich keine Sorge machen. Am Ende verlieren nur die Kinder.

Schöne Grüsse

Mouwahid