da hätte ich auch eine frage dazu....

ihr sprecht hier vom gesetzlichen erbrecht. das gibt es ja in europa auch, kann man in tunesien die erbteile auch durch ein testament lösen? - natürlich unter berücksichtigung des erbrechts sodaß auch jeder dass bekommt was ihm gesetzesmäßig zusteht.
ist ein testament wenn es vom notar unterzeichnet wurde ebenfalls genauso anerkannt wie in europa u wird sich dann nach dem ableben des testamentverfassers auch danach gerichtet?


alles kann nicht nur gelingen, auch wenn man sich noch so plagt. wichtig ist vor allen dingen, dass man´s dennoch wieder wagt!