Beim Tod des Mannes wird das Haus in der Regel auf die Frau und die Kinder "verteilt". Wobei Söhne immer noch doppelt so viel erben wie Töchter (das kommt daher, dass normalerweise der Mann für sämtliche Kosten seiner Familie, also Frau und Kinder evtl. auch noch Mutter oder Schwester, aufkommen muss, also mehr "braucht"). Wie groß der Anteil der hinterbliebenen Ehefrau ist, weiß ich nicht genau. Rein rechtlich müssen sich natürlich alle Beteiligten (also erbberechtigten) Personen darüber einigen, was mit dem Haus weiter geschehen soll, und bei einem möglichen Verkauf entsprechend ihrer Anteile ausbezahlt werden.

Wenn eines der Geschwister das Haus kaufen will, muss den anderen Geschwistern ihr Anteil ausbezahlt werden (Brüder erhalten doppelt so viel wie Schwestern).

Ich denke eher nicht, dass es ein "Bleiberecht" für die Frau des Verstorbenen gibt, aber ich weiß es nicht. Rein moralisch gesehen dürfte aber wohl keines der Kinder seine Mutter aus dem Haus werfen...