Einreisebestimmungen (für deutsche Staatsbürger)
Als Tourist kann man sich bis zu drei Monaten visumsfrei im Land aufhalten. Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Bis zum 10. Lebensjahr ist kein Lichtbild, ab dem 10. bis 16. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich. Kinder müssen in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem Kinderausweis einreisen. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument. In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet. Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise auch einen weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis an. Nicht ausreichend hingegen ist ein abgelaufener Personalausweis. Ein vorläufiger Personalausweis wird aber anerkannt. In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern. Türkische Staatsangehörige können mit einem von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reisedokument in die Türkei nicht einreisen. Sie benötigen dazu unbedingt ein gültiges türkisches Reisedokument. Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall wird empfohlen, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden. Ist der Aufenthalt für länger als drei Monate in der Türkei geplant, so ist vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen.
Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) einzuholen ist.
Quelle:
http://www.meditour.de/tuerkei.htm