Ich war total ahnungslos und bin mit den Originalen und den Übersetzungen hin und meinte, dass das OLG nur von in Deutschland ansässigen Übersetzern Übersetzungen akzeptiert und ich das doof finde weil ich ja schon welche von Tunesien habe. Sie bot mir dann selbst an das Ganze Korrektur zu lesen und stempelte die Papiere ab und unterschrieb mit der Bemerktung "Für die Richtigkeit der Übersetzung aus dem Französischen".
Ich hatte also Glück, dass es mir angeboten wurde sonst hätte ich das Ganze nochmal übersetzen lassen
![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif)