Zitat:haben ausländische Frauen , dir mit Tunesier verheiratet sind Erbanspruch bezuglich Häuse , Grundsctücke....
kurze Antwort auf eine sehr komplizierte Frage: nein, sie haben keinen Erbanspruch, zumindest nicht auf tunesische Häuser, Grundstücke etc. Das wurde Dir aber weiter oben auch schon so beantwortet. Worüber regst Du Dich auf? LG Anna