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Re: Erbanspruch
#17114
28/04/2005 23:32
28/04/2005 23:32
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Joined: Dec 2001
Beiträge: 4,993 NRW
Mabrouk
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Joined: Dec 2001
Beiträge: 4,993
NRW
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Zitat: mir sagte man, daß man mit der Heirat automatisch die tunesische Staatsbürgerschaft erlangen würde
Hi Kris, wer hat dir dieses Märchen erzählt?
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Re: Erbanspruch
#17119
28/04/2005 12:01
28/04/2005 12:01
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Joined: May 2003
Beiträge: 2,811 gesperrt!
nonamec
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Re: Erbanspruch
#17120
28/04/2005 14:16
28/04/2005 14:16
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Joined: Aug 2003
Beiträge: 755 München
foued
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Member
Joined: Aug 2003
Beiträge: 755
München
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Hi, Zitat: Wie sieht es umgekehrt aus, hätte seine Familie z.B. einen Erbanspruch auf sein Vermögen [Ha!] hier in Deutschland?
das ist sehr kompliziert, und es hängt davon ab, wo ihr lebt und welches Gericht das entscheiden wird (tunesisch oder deutsch); aber wenn Du nach dem tunesischen Erbgesetz fragst, was dem islamischen entsprechen sollte (denke ich), dann bekommt die Familie gar nichts, falls er Kinder hat, sondern nur Frau und Kinder. Falls er keine Kinder hat, dann bekommt die Frau die Hälfte seiner Erbschaft, und die andere Hälfte geht an die Familie (höchstens Eltern und Geschwister). Mehr dazu weiß ich nicht. Was bei Nicht muslimischen Frauen geschieht, das weiß ich auch nicht; aber Leute fragt bitte erstmals eine sichere Stelle, um keine Vermutungen aufzustellen.
Gruß, foued
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Re: Erbanspruch
#17123
28/04/2005 22:38
28/04/2005 22:38
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530 H.
steffihamm
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Beiträge: 530
H.
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Hallo Alles schön und gut , aber entspricht nicht der Realität. Wir haben heute unseren Ehevertrag geschlossen, der sovie in Deutschland , als auch in Tunesien gilt , weil wir alle Bestimmungen eingehalten haben. Es war sehr kompliziert und selbst der Dolmetcher sagte, das 95 % der Deutschen diesen Ehevertrag sicherlich nicht verstehen, wenn man alles normal durch geht, aber ich kann Euch sicherlich nun viele Fragen beantworten, die dort verhandelt worden. Weil wir alle Sachen noch detalliert besprochen haben und die genaustens erklärt worden sind. Fakt ist , eine Deutsche Ehefrau - Nichtmuslime - kann von seinen Land / Hause / Grundbesitz nichts erben Nur die gemeinseimen Kinder !! Also, kann ich nur jeden raten einen Ehevertrag zu machen, wo er auf sein Pflichtteil verzichtet etc. und Unterhalt. Und nur so kann man sich absichern, desweiteren - kann man seinen EHEPARTNER auch alles per Testament verfügen. Und ich kenne auch nun sehr viele andere Bestimmungen , weil wir uns damit lange genug auseinander gesetzt haben. Unsere Kinder werden Bilkulturiell erzogen. Und ich könnte noch zig Sachen aufzählen. Wer genaue Fragen hat , kann sich gerne an mich wenden.
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Re: Erbanspruch
#17125
29/04/2005 08:22
29/04/2005 08:22
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 5,235 Süden
Karmoussa
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Süden
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Zitat: Bilkulturiell
wat issen dat? Zitat: Bei Kindern die geboren werden ist dies etwas ganz anderes.
ach was - gibt's da auch noch ne andere Option als geboren werden? Bzw..... wem werden sie geboren, oder wo? Gibt's auch ne Regelung für Kinder, die nicht geboren werden?
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