Und wie verhält es sich, wenn die (deutsche, schweizerische, österreichische...) Ehefrau eine Muslima ist?
Ist sie dann in Tunesien erbberechtigt?
Ein Muslim kann nicht von einem Nicht-Muslim erben und umgekehrt.
Verliert dann eine konvertierte Muslima den Erbanspruch gegenüber ihren (nicht muslimischen) Verwandten? Aus islamischer Sicht müsste das ja so sein, allerdings interessiert das die deutsche Rechtsprechung sicher nicht...