Hallo,
dieses Thema interessiert mich auch schon seit einiger Zeit. Mein tun. Mann war der Meinung, daß ich einen Erbanspruch bei seinem Tod hätte und ich seinen Hausanteil erben würde. Hab das aber auch schon gelesen, daß das als Nicht-Musl. nicht möglich ist. Kann er z.B. einen Anteil an mich überschreiben? So sagte es uns ein Rechtsanwalt in Tunesien.
Wie sieht es umgekehrt aus, hätte seine Familie z.B. einen Erbanspruch auf sein Vermögen
![[Ha!]](images/icons/tongue.gif)
hier in Deutschland?
Wäre fein, wenn sich jemand auskennt, man schiebt ja dieses unerfreuliche Thema sonst gerne vor sich her
Grüßle Anita