@Marini
ich habe dir eine PN geschickt

Ein Kind das in DE geboren wird und dem nach Einwilligung beider Eltern der deutsche Name der Mutter als Nachname gegeben wurde hat nunmal so eine Geburtsurkunde und einen deutschen Pass in dem der Name auch so drinsteht - wenn die tunesische Botschaft sich jetzt zunächst 'weigert' hier einen tunesischen Pass auszustellen, würde ich mal sagen 'so what'?

Wenn hier die Beziehung zu eurem tunesischen Mann stimmt (der ja sehr liberal und modern eingestellt sein muss wenn er sowas zuläßt [Wink] ) dann ist die Angelegenheit bei der Ausreise simpel wenn man sich ein wenig schlau verhält, denn 1. muss der Zöllner sowieso erst mal bei der Frau als auch beim Kind mit deutschem Namen auf den Trichter kommen, dass es sich hier um ein tunesisches Kind handelt - und sollten sie penetrant sein und fragen was können sie denn machen wenn euer Mann unschuldig mit den Schultern zuckt und den Herrn fragt wie er denn auf die Idee käme, dass das sein Kind wäre [nixweiss1]

und der tunesische Pass läuft eurem Kind ja nicht auf Dauer weg - auf lange Sicht gesehen ist dies nur eine Frage der Zeit......


Generell muss man sich in dieser Sache eines vor Augen führen: Jeder der in einer Sache 'Neuland' betritt, weil er althergebrachte Regeln bricht, der hat halt sozusagen als 'Erster' an der Front immer mehr Aufwand sich durchzusetzen und muss damit rechnen, dass am Anfang nicht alles so glatt läuft - wer hier absolut keine 'Konfrontation' will, der soll einfach weiterhin traditionell wie gehabt dem Kind den arabischen Namen des Vaters geben und Frieden is und gut is!

Rechtlich ist es so, dass der Name der Mutter erlaubt ist mittlerweile und der Mann kann auch nicht 'offiziell' bestraft werden wenn er dies zuläßt - er hat aber sicherlich einen gesellschaftlich-patriarchalischen Spießrutenlauf mit den eigenen Behörden vor sich [Big Grin]