@capecoral: für den umgekehrten Fall gilt das gleiche System wie oben beschrieben - dann hat der Mann halt den Doppelnamen. Seit einigen Jahren geht "die Vererbung" eines Doppelnamens an die Kinder nicht mehr (wie raschidi schon schrieb, damit keine Dreifach-VierfachNamen existieren) - die Kinder von denen du schreibst, müssen also den Namen schon länger tragen !?
Unsere Tochter darf auch nicht meinen Doppelnamen tragen, sondern hat einfach unseren gemeinsamen Familiennamen.

stellt euch mal vor Frau Müller-Lehmann heiratet Herrn Meier-Schmidt... und die Frau nähme den Namen zusätzlich an: Frau Müller-Lehmann-Meier-Schmidt... ohje... [nein1]