@CapeCoral:
Die Namensgebung geht in D folgendermaßen:
beispielsweise will die Frau einen Doppelnamen führen. Im ersten Schritt muß sie dazu ihren Mädchennamen abgeben und den Namen ihres Mannes annehmen. Der Name des Mannes ist jetzt der Familienname. Dies bleibt er auch im zweiten Schritt, wenn die Frau ihren Mädchennamen wieder zurück annimmt und ihn entweder dem Familiennamen voran- oder hintenranstellt.
sprich:
Frau Müller heiratet Herrn Lehmann
Schritt 1: Frau Müller wird Frau Lehmann, geborene Müller
Schritt 2: Frau Lehmann wird Frau Müller-Lehmann, geborene Müller.
Wenn die beiden jetzt ein Kind bekämen, hieße das Kind automatisch Lehmann - da dies der gemeinsam geführte Ehename ist.
Ein Kind bekommt daher niemals einen Doppelnamen...