Ja, bei uns kann man wählen.
Da Ihr verheiratet seid, ist es doch so, dass in der Geburtsurkunde automatisch (also ohne separate Vaterschaftsanerkennung durch Jugendamt oder Amstgericht wie bei unverheirateteten Paaren)als Kindsvater dein Ehemann auftaucht.
Für den tun. Pass des Kindes müsste es nun so sein, dass Ihr das Kind mit Geburtsurkunde beim tunesischen Konsulat in D anmeldet.
Da der Vater Tunesier ist, bekommt das Kind damit (auch) die tunesische Dtaatsabgehörigkeit.
Ich hoffe mal, es ist so, wie besxchrieben; ansonsten hilft sicherlich ein Anruf beim tun. Konsulat; wenn es noch Zeit hat:
Wir führen das ganze Procedere im September durch; dann werden wirs ganz genau wissen.
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