Trennung und Scheidung deutsch-tunesischer Paare
Die Scheidungsrate deutsch-tunesischer Ehepaare ist nicht höher als die deutsche Scheidungsrate allgemein. Auch die Konflikte sind vergleichbar: finanzielle Schwierigkeiten, Kindererziehung, ‚Machtkämpfe’ zwischen Mann und Frau, psychische Probleme... Hinzu kommen ‚kulturelle’ Meinungsverschiedenheiten wie z. B. Konflikte um die stärkere Einbeziehung der tunesischen Familie, eine stärkere Präsenz von Religion und Traditionen... Der kulturelle Hintergrund kann die erstgenannten Aspekte verstärken, ist jedoch m. E. nicht der Hauptgrund für die Trennung.
Bei der Scheidung gilt das Recht des Lands, in dem die Familie lebt.
Nach deutschen Recht gilt die Sorge um das gemeinsame Kind beiden Eltern. Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen bewilligt.
In Tunesien hat der Vater während und nach Auflösung der Ehe die Vormundschaft über die minderjährigen Kinder. Dies erlaubt ihm, über ihre Erziehung zu bestimmen, über ihr Vermögen zu entscheiden und sie rechtlich zu vertreten.
1993 wurde das tunesische Recht zu Gunsten der Mutter reformiert: formal hat sie einen Einfluss auf die obig genannten Angelegenheiten. Wenn ihr das Sorgerecht übertragen wird, ist sie demnach ebenfalls in der Lage die Ausbildung ihrer Kinder zu leiten sowie über ihre Reisen und Finanzen zu bestimmen. Bei schwerwiegenden Entscheidungen behält jedoch nach wie vor der Vater die Vormundschaft über die Kinder.
Diese Regeln haben schwerwiegende Konsequenzen auf das Leben von deutsch-tunesischen Kindern, deren Eltern sich in Tunesien scheiden lassen.
Wurde das Sorgerecht dem Vater zugesprochen, beschließt die Mutter oft, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Die Kinder, die bei ihrem Vater leben, dürfen ihre Mutter im Ausland meist nicht besuchen (da der Vater Angst hat, sie könne die Kinder behalten). Formal hat die Mutter das Recht, ihre Kinder bei Tunesienaufenthalten zu besuchen; auch dies kann jedoch nur mit Einverständnis des Vaters erfolgen.
Diese rechtliche Lage macht auch ‚Kindesmitnahme’ oder ‚Kindesentführungen’ möglich.
Liegen weder schweres Verschulden noch eine gerichtliche Einschätzung der Verfehlung des Vaters vor, hat die Mutter kaum eine Chance, den Rechtsstreit zu gewinnen.
Es sind jedoch auch Fälle bekannt, in denen der ausländischen Mutter in gegenseitigem Einverständnis das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen wurde.
Scheidungen in Deutschland verlaufen meist ‚friedlicher’. In vielen Fällen wird das Sorgerecht der Mutter zugesprochen, die Kinder pflegen regelmäßigen Kontakt zu ihrem Vater. Nicht selten kehren die Väter nach der Scheidung nach Tunesien zurück oder ‚pendeln’ zwischen Deutschland und Tunesien. Oft heiraten die Väter erneut (vorzugsweise eine Tunesierin), und die Kinder verbringen weiterhin ihren Sommerurlaub in Tunesien. In den mir bekannten Fällen kommen die Kinder mit ihrer Stieffamilie gut zurecht.