Also in der Schweiz haben die Kinder immer den Familiennamen des Vater's, ausser die Eltern sind nicht verheiratet. Dann bekommt das Kind den Namen der Mutter. SOnst bekommt das Kind immer den Namen des Vater's. Seit dem neuen Ehegesetz können aber die Männer den Namen der Frau annehmen und haben dann einen Doppelnamen. Also egal wie, aber es ist immer problematisch. Ein Freund von mir, er ist Schweizer,seine Frau Tunesierin, haben eine Tochter. So hat natürlich die Frau und das Kind einen schweizer Familiennamen! Ich weiss von ihm, dass es bei ihnen viel weniger Probleme gibt wegen der Ausreisebewilligung.