Hallo,
grundsätzlich ist man(n) verpflichtet innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt das Baby in Tunesien (bzw. beim Konsulat) anzumelden, sofern ein Elternteil Tunesier/in ist. Ob man einen Pass benötigt, weiß doch jeder selbst am besten. Wenn man mit dem Kind nicht nach Tunesien will, braucht man auch keinen Pass. Angemeldet werden muss es trotzdem. Das mit der "Doppelten Staatsbürgerschaft" stimmt auch nicht. Das Kind (oder auch der eingebürgerte Tunesier) sind auf der ganzen Welt nur Deutsche Staatsbürger. Einzige Ausnhame: in Tunesien sind sie nur Tunesische Staatsbürger. Tunesien erkennt die Deutsche Staatsbürgerschaft bei Tunesiern nicht an, und Deutschland akzeptiert das so. Sollte ein Tunesier mit deutscher Staatsbürgerschaft in Tunesien Ärger mit den Behörden oder der Polizei bekommen, kann und darf ihm weder die Botschaft noch sonst eine deutsche Behörde weiterhelfen. Ist die Person in Deutschland ist es genau umgekehrt. Ziemlich kompliziert und umständlich, aber genauso ist es.
Gruss
Inge