Kinder, die einen tunesischen Vater und eine deutsche Mutter haben müssen sich mit 18 nicht für die eine oder andere Staatsbürgerschaft entscheiden! Sie sind automatisch Deutsche durch Geburt. Bis 1975 haben Kinder von deutschen Frauen und ausländischen Müttern jedoch nur die ausländische Staatsbürgerschaft ihres Vaters bekommen. Bis 1977 konnten sie nachträglich als Deutsche eingebürgert werden (nach Ablauf der Frist war ein sehr viel komplizierteres Einbürgerungsverfahren notwendig). Seit 1975 sind alle Kinder von Deutschen Müttern Deutsche, egal wo sie leben und wo sie geboren sind. Das ist einer der seltenen Fälle, in dem eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist.
Der Mythos mit den 18 Jahren betrifft 'uns' gar nicht. Es ist ein relativ neues Gesetz (2001, glaube ich) für die in Deutschland geborenen Kinder von Ausländern. Bis sie 18 sind, haben sie beide Staatsangehörigkeiten, danach müssen sie sich entscheiden.

Das ist wirklich ein schwieriges Thema, bin selber vor ein paar Wochen von einem Rechtsanwalt aufgelkärt worden. Das steht aber auch alles nochmal schwarz auf weiß im Maghreb-Ratgeber vom ifa (Thread unter Buchtipps).

LG
Anissa [winken3]