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Re: Tunesischer Pass - Ja oder Nein?
[Re: AliBaba]
#170388
19/05/2007 21:01
19/05/2007 21:01
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Joined: Apr 2007
Beiträge: 157 hessen
hachi50
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Joined: Apr 2007
Beiträge: 157
hessen
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stimmt nicht ganz:hier ein auszug aus der einbürgerungsurkunde. mir der aushändigung der einbürgerungsurkunde sind sie deutscher staatsangehöriger geworden. ihre bisherige staatsangeh.haben sie dadurch jedoch nicht verloren. die behörden des anderen staates, dessen staatsangehörigkeit sie weiterhin besitzen, sind deshalb berechtigt, sie zu jeder zeit während eines aufenthaltes in seinem hoheitsgebiet so zu behandeln, als ob sie ausschließlich seine staatsangehörigkeit besäßen. in einem solchen fall könnten sie z.b.von den dortigen behörden an einer wiederausreise gehindert werden. die deutschen auslandsvertretungen wären dann nicht in der lage, ihnen wirksamen deutschen rechtsschutz zu leisten.auch die möglichkeiten, in anderer weise hilfen zu gewähren, wären eingeschränkt. dies beruht auf dem völkerrechtlichen grundsatz, daß ein staat seinen staatsangehörigen den diplomatischen schutz nicht gegenüber einem staat gewähren kann, dem der beteiligte gleichfalls angehört.schwierigkeiten solcher art könnten auch bei reisen in einen anderen staat eintreten, der mit ihrem heimatstaat eng verbunden ist und einem auslieferungs-oder anderen hilfeersuchen aufgrund vertraglicher bindung nachkommen würden.derartige behinderungen lassen sich vermeiden, wenn sie vor einer reise in den heimatstaat den verlust der fremden staatsangehörigkeit herbeiführen. ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. l g karin 
Last edited by hachi50; 19/05/2007 21:30.
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Re: Tunesischer Pass - Ja oder Nein?
[Re: AliBaba]
#170389
19/05/2007 22:47
19/05/2007 22:47
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Joined: Nov 2006
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Suzie73
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Deutschland
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Antwort auf:
ich würde es an der grenze oder so dennoch nicht an die große glocke hängen
Wenn man beide Staatsangehörikeiten durch Geburt erwoben hat, kann man es an alle Glocken der Welt hängen... 
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Re: Tunesischer Pass - Ja oder Nein?
[Re: marini]
#170393
20/05/2007 12:41
20/05/2007 12:41
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Joined: Jan 2005
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marini
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Zwickau
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@ Zardia: 1. Dein Mann ist dann Deutscher. Das Kind wird sowieso deutsch, schon wegen der deutschenMutter. 2. Dein Mann kann nach der Einbürgerung seinen tunesischen Pass wieder beim zuständigen Konsulat abholen, bleibt also Tunesier. 3. Jedes Kind eines Tunesiers ist automatisch auch Tunesier. Ergo hat das Kind auch nach der Einbürgerung auf Antrag die doppelte Staatsbürgerschaft. 
Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden. Rosa Luxemburg
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