Hi Nela! Ich habe es so verstanden das wir hier von der Schule unserer Tochter eine Schulbescheinigung brauchen.Unter schulpflichtig verstehe ich, sobald das Kind in die Schule geht also ab dem ersten Schuljahr.
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Unsere Freunde brauchten das letztes Jahr auch noch nicht, obwohl sie 3 Mädchen haben ,die hier in Deutschland leben und zur Schule gehen ,muß wohl neu sein.Ich werde mal bei der Schulsekräterin nachfragen und dann werde ich dir Bescheid geben.Also am besten vor jedem Konsulatsbesuch erst anrufen und nachfragen was es Neues zu beachten gibt.Gruss Siggi.
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