@ Rita
ich denke mal, dass die internationale Geburtsurkunde auch für diese Tochter genügt.
Oder die Abstammungsurkunde, beglaubigt ins Französische übersetzt. Dort wird normalerweise auch die Namensänderung des Kindes erwähnt.
Wichtig ist, dass dort der Name des leiblichen Vater steht.
Am besten Du erkundigst Dich beim Standesamt deiner Gemeinde/Stadtverwaltung welches Dokument/e als bestes dafür geeignet ist.