@ sasa
ja wenn du nicht verheiratet warst, ist das mit der Namensänderung kein Problem, er muss nicht mal gefragt werden... bei mir sieht´s da schon anders aus - leider. Werde das wohl durchs Gericht ersetzen lassen müssen.
von Dilan:
Zitat:
für diese Tochter auf alle Fälle, sonst sind die Probleme bei der Ausreise vorprogrammiert.
Noch eine Frage: Was sollte denn in dieser Bescheinigung stehen? Soll das von einem Notar gemacht werden? Und es muss doch bestimmt auch übersetzt werden?
Na gut das waren jetzt 3 Fragen....